Ein Inhaber eines Jahresjagdscheins besitzt keine eigene Kurzwaffe; er möchte sich für eine Nachsuche einen Revolver ausleihen. Welche Aussage ist richtig?
Das Ausleihen ist höchstens für eine Woche möglich.
Das Ausleihen ist für einen Monat möglich.
Das Ausleihen ist für ein Jahr möglich.
Ein Ausleihen ist grundsätzlich nicht zulässig.