Kann ein Gastjäger sein Jagdgewehr bei eigener Abwesenheit in einer Jagdhütte deponieren?
ja, aber nur dann, wenn die Jagdhütte abschließbar ist
ja, so lange sich in der Hütte eine Person befindet, die zum Führen von Jagdwaffen berechtigt ist
ja, wenn die Waffe verschlossen in einem Waffenbehältnis der Norm DIN / EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 verwahrt wird
Nein, es gibt keine besonderen Vorschriften.