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Wenn ein Berechtigter einem Nichtberechtigten eine Schusswaffe überlässt, handelt es sich ...
A
um eine Ordnungswidrigkeit.
B
eine Straftat.
C
nur dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
D
weder um eine Straftat noch um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte die Waffe in seiner Wohnung verschlossen aufbewahrt.