Wenn ein Berechtigter einem Nichtberechtigten eine Schusswaffe überlässt, handelt es sich ...

B

eine Straftat.

C

nur dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

D

weder um eine Straftat noch um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte die Waffe in seiner Wohnung verschlossen aufbewahrt.