Wenn ein Berechtigter einem Nichtberechtigten eine Schusswaffe überlässt, handelt es sich ...
um eine Ordnungswidrigkeit.
eine Straftat.
nur dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
weder um eine Straftat noch um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Nichtberechtigte die Waffe in seiner Wohnung verschlossen aufbewahrt.