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Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheins seinen 21-jährigen Sohn, der NICHT im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, beauftragen, seine Schonzeitbüchse zwecks neuer Brünierung zum Waffenhändler zu transportieren?
Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheins seinen 21-jährigen Sohn, der NICHT im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, beauftragen, seine Schonzeitbüchse zwecks neuer Brünierung zum Waffenhändler zu transportieren?