Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheins seinen 21-jährigen Sohn, der NICHT im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, beauftragen, seine Schonzeitbüchse zwecks neuer Brünierung zum Waffenhändler zu transportieren?

A

ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit ist

B

ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist

C

ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist

D

nein