Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheins seinen 21-jährigen Sohn, der NICHT im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, beauftragen, seine Schonzeitbüchse zwecks neuer Brünierung zum Waffenhändler zu transportieren?
ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit ist
ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist
ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist
nein