Bis 3 Tage nach ihrer Erlegung können unaufgebrochene Hasen bedenkenlos verkauft werden; danach sollten sie aber nur noch aufgebrochen abgegeben werden.
Hasen müssen frei von bedenklichen Merkmalen sein, damit sie abgegeben werden können.
Vor dem Verkauf / der Abgabe müssen die Schrotkörner aus dem Wildkörper entfernt werden.
Hasen dürfen nur zerlegt verkauft / abgegeben werden (als so genanntes "Hasenklein").