Waidwissen logo
Waidwissen
108 / 229

Ein von 140 Hektar Größe soll in Form von zwei eigenständigen verpachtet werden. Ist dies zulässig?


Die Mindestgröße für einen ist im § 7 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) festgelegt. In diesem ist geregelt, dass ein mindestens 75 Hektar umfassen muss. Bei einer Teilung eines 140 Hektar großen in zwei eigenständige würde jeder dieser Bezirke unter der Mindestgröße von 75 Hektar liegen.