Ein Eigenjagdbezirk von 140 Hektar Größe soll in Form von zwei eigenständigen Jagdbezirken verpachtet werden. Ist dies zulässig?
nein
ja
ja, aber nur dann, wenn ein Bezirk mindestens eine Größe von 75 Hektar besitzt
ja, aber nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde