Welche Aussage trifft für einen Tagesjagdschein zu?
Ein Tagesjagdschein wird für 2 aufeinanderfolgende Jagdtage erteilt.
Ein Tagesjagdschein wird für 14 aufeinanderfolgende Tage durch die untere Jagdbehörde erteilt.
Ein Tagesjagdschein wird durch den Jagdleiter vor einer Gesellschaftsjagd schriftlich erteilt.
Ein Tagesjagdschein wird nur an ausländische Jagdgäste durch die untere Jagdbehörde erteilt.