Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Gehören Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, ebenfalls der Jagdgenossenschaft an?
nein
ja, wenn sich das Grundstück außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet
ja, wenn sich auf dem Grundstück keine Gebäude befinden
ja, wenn das Grundstück keinen Zaun besitzt und das Wild frei ein- und auswechseln kann