Darf die Jagdgenossenschaft die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf den Kreis der Jagdgenossen beschränken?
grundsätzlich ja
grundsätzlich nein
nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde
nur dann, wenn auch die Jagdgenossen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bereich der Jagdgenossenschaft haben, berücksichtigt werden