Darf die Jagdgenossenschaft die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf den Kreis der Jagdgenossen beschränken?

A

grundsätzlich ja

B

grundsätzlich nein

C

nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde

D

nur dann, wenn auch die Jagdgenossen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bereich der Jagdgenossenschaft haben, berücksichtigt werden