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Darf die Jagdgenossenschaft die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf den Kreis der Jagdgenossen beschränken?
A
grundsätzlich ja
B
grundsätzlich nein
C
nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde
D
nur dann, wenn auch die Jagdgenossen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bereich der Jagdgenossenschaft haben, berücksichtigt werden