Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild in grob fahrlässiger Weise erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?

A

Keiner haftet für den Schaden, da er bei einer Jagdausübung entstanden ist.

B

Nur der Jagdgast haftet für den Schaden.

C

Die jagdausübungsberechtigte Person haftet für den Schaden.

D

Die jagdausübungsberechtigte Person und Jagdgast haften je zur Hälfte für den Schaden.