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Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild in grob fahrlässiger Weise erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?
A
Keiner haftet für den Schaden, da er bei einer Jagdausübung entstanden ist.
B
Nur der Jagdgast haftet für den Schaden.
C
Die jagdausübungsberechtigte Person haftet für den Schaden.
D
Die jagdausübungsberechtigte Person und Jagdgast haften je zur Hälfte für den Schaden.