Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz die Gesamtfläche (befriedete Bezirke bleiben unberücksichtigt), auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts höchstens zustehen darf?
350 Hektar
500 Hektar
1.000 Hektar
1.500 Hektar