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Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz die Gesamtfläche (befriedete Bezirke bleiben unberücksichtigt), auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts höchstens zustehen darf?
A
350 Hektar
B
500 Hektar
C
1.000 Hektar
D
1.500 Hektar
Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz die Gesamtfläche (befriedete Bezirke bleiben unberücksichtigt), auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts höchstens zustehen darf?
350 Hektar
500 Hektar
1.000 Hektar
1.500 Hektar