Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz die Gesamtfläche (befriedete Bezirke bleiben unberücksichtigt), auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts höchstens zustehen darf?

A

350 Hektar

B

500 Hektar

C

1.000 Hektar

D

1.500 Hektar