Über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild hat die jagdausübungsberechtigte Person der unteren Jagdbehörde ...
wöchentlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
alle zwei Wochen eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
monatlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
vierteljährlich eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.