Welche Aussagen sind richtig? Außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke ...
darf Rot-, Dam- und Muffelwild nicht gehegt werden.
gilt der Schutz der Elterntiere gemäß § 32 Abs. 4 LJG uneingeschränkt.
dürfen unter Beachtung des § 32 Abs. 4 LJG alle vorkommenden Stücke von Rot-, Dam- und Muffelwild auch außerhalb der Jagdzeit erlegt werden.
darf Schwarzwild unter Beachtung des § 32 Abs. 4 LJG ganzjährig bejagt werden.