Der Jagdschutz obliegt ...

B

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten.

C

der Kreisjagdmeisterin bzw. dem Kreisjagdmeister.

D

Beamtinnen und Beamten des gehobenen Forstdienstes als Forstrevierbeamtinnen und Forstrevierbeamte im Außendienst.