Der Jagdschutz obliegt ...
den jagdausübungsberechtigten Personen.
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten.
der Kreisjagdmeisterin bzw. dem Kreisjagdmeister.
Beamtinnen und Beamten des gehobenen Forstdienstes als Forstrevierbeamtinnen und Forstrevierbeamte im Außendienst.