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In § 50 der Landesjagdverordnung von Rheinland-Pfalz ist die Beschaffenheit der Schutzvorrichtungen für Sonderkulturen festgelegt. Welche der nachstehenden Aussagen ist richtig?
In § 50 der Landesjagdverordnung von Rheinland-Pfalz ist die Beschaffenheit der Schutzvorrichtungen für Sonderkulturen festgelegt. Welche der nachstehenden Aussagen ist richtig?