Welche der nachfolgenden Aussagen mit Bezug auf die Nachtjagd sind richtig?
Die Nachtjagd auf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) ist grundsätzlich verboten.
Bei der Nachtjagd sind grundsätzlich künstliche Lichtquellen verboten.
Nachtjagd ist die Jagd in der Zeitspanne von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
Die Nachtjagd ist generell verboten.