Welche Aussagen treffen NICHT zu: Die jagdausübungsberechtigte Person hat über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild ...

A

monatlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.

B

vierteljährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.

C

vierteljährlich der oberen Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.

D

halbjährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.