Welche Aussagen treffen NICHT zu: Die jagdausübungsberechtigte Person hat über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild ...
monatlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
vierteljährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
vierteljährlich der oberen Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
halbjährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.