Nach dem Bundesjagdgesetz ist die Jagd beim Rehwild auf Kitze vom 1. September bis zum 28. Februar erlaubt. Gilt dies auch in Rheinland-Pfalz?
nein
ja
ja, selbst wenn in Rheinland-Pfalz eine andere Regelung vorgesehen ist. Bundesrecht bricht Landesrecht
ja, aber nur dann, wenn die Jagdgenossenschaft zugestimmt hat