Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?
Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
Bruch-, Sumpf- und Auenwälder
Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder
Krummholzgebüsche