Was versteht man unter einem Naturdenkmal?

A

eine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist

B

eine Einzelschöpfung der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist

C

Flächen von bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist

D

eine Einzelschöpfung der Natur, die wegen ihres Alters besonders geschützt ist (z. B. Totholz)