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Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?
A
offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände
B
Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden
C
Borstgrasrasen, Trockenrasen
D
Schwermetallrasen