Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?
offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände
Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden
Borstgrasrasen, Trockenrasen
Schwermetallrasen