Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen können. Für welche Biotope trifft diese Aussage zu?

A

offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände

B

Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden

C

Borstgrasrasen, Trockenrasen

D

Schwermetallrasen