Aufgrund welchen Rechts wurde die "Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände" erlassen?
aufgrund des Bundesjagdgesetzes - der Kormoran ist aber nach der Bundesjagdzeitenverordnung ganzjährig geschont
aufgrund der Bundeswildschutzverordnung - der Kormoran ist aber ganzjährig geschont und darf in Rheinland-Pfalz nur aufgrund des Landesjagdgesetzes bejagt werden
aufgrund des Landesjagdgesetzes von Rheinland-Pfalz - der Kormoran darf aber nur im Umkreis von bis zu 200 m von inländischen Gewässern bejagt werden
aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes