Alle Vogelarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, genießen durch das Bundesnaturschutzgesetz einen besonderen Schutz. Grundlegende Merkmale der Vögel finden sich im Artikel „Grundlagen der Vögel“.
Alle Vogelarten, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, sind im Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und teilweise auch streng geschützt.Bei den Vogelarten, die dem Naturschutzrecht unterliegen, sind häufig das Erkennen und grundlegende Kenntnisse ausreichend.
Für den Kormoran sind in fast allen Bundesländern Jagdzeiten festgelegt.
Waldschnepfe | Bekassine (Himmelsziege) | Großer Brachvogel | Uferschnepfe | Kiebitz | |
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Aussehen |
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Ernährung |
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Lebensraum |
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Fortpflanzung |
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Bild |
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Vogelart | Abbildung |
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Alpenstrandläufer | |
Goldregenpfeifer | |
Knutt | |
Austernfischer | |
Flussregenpfeifer |