Ein Jäger hat sich in seinem Revier ein kleines Waldgrundstück (Außenbereich) gekauft und möchte gerne eine kleine Jagdhütte mit einer Grundfläche von 5 Meter auf 4 Meter und einer Höhe von 2,5 Meter errichten. Benötigt er hierzu eine Genehmigung?

A

Nein, weil dieses Gebäude die maximale Größe von 50 m³ umbauten Raum nicht übersteigt; außerdem dient es nur dem gelegentlichen Aufenthalt von Menschen.

B

ja

C

Nein, da nach dem Landesjagdgesetz ein Jagdhütte zur ordnungsgemäßen Jagdausübung gehört

D

Ja, er benötigt die Genehmigung der unteren Jagdbehörde.