Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren

A

ist nicht zulässig

B

ist nur durch eine von der Regierung des Saarlandes anerkannte Person zulässig

C

ist nur durch eine von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes anerkannte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis zulässig

D

ist nur in Anwesenheit eines anerkannten Vertreters des Tierschutzes zulässig

E

ist sowohl an Enten als auch an anderen Vögeln zulässig