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Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren
A
ist nicht zulässig
B
ist nur durch eine von der Regierung des Saarlandes anerkannte Person zulässig
C
ist nur durch eine von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes anerkannte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis zulässig
D
ist nur in Anwesenheit eines anerkannten Vertreters des Tierschutzes zulässig
E
ist sowohl an Enten als auch an anderen Vögeln zulässig