Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Tieren
ist nicht zulässig
ist nur durch eine von der Regierung des Saarlandes anerkannte Person zulässig
ist nur durch eine von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes anerkannte Person mit der erforderlichen Sachkenntnis zulässig
ist nur in Anwesenheit eines anerkannten Vertreters des Tierschutzes zulässig
ist sowohl an Enten als auch an anderen Vögeln zulässig