Zum Sammeln von Abwurfstangen bedarf es
eines Jagdscheins
einer Genehmigung der Jagdbehörde
nur einer mündlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten
der schriftlichen Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten
der schriftlichen Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde