Jäger Y will selbst Trichinenproben entnehmen. Welche Voraussetzung ist nicht nötig?
Er muss geschult sein
er muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 EURO abgeschlossen haben
er muss zuverlässig sein, dies wird in der Regel durch den gültigen Jagdschein nachgewiesen
er muss zumindest Mitverantwortung für den Verbleib des erlegten Wildes tragen
er muss von der zuständigen Veterinärbehörde beauftragt sein