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Welche Aussage ist bezüglich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes falsch?
A
Bei der Berechnung der Mindestgröße sind auch die Grundflächen mitzuzählen, auf denen die Jagd ruht
B
die Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wenn die Teilung jagdwirtschaftlich vertretbar ist
C
die Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wobei eine Teilung in Wald- und Feldjagd zulässig ist
D
die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in Wald- und Feldjagden ist nicht zulässig
E
bei Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks bilden die Eigentümer eines jeden Teiles je eine Jagdgenossenschaft