Welche Aussage ist bezüglich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes falsch?

A

Bei der Berechnung der Mindestgröße sind auch die Grundflächen mitzuzählen, auf denen die Jagd ruht

B

die Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wenn die Teilung jagdwirtschaftlich vertretbar ist

C

die Jagdbehörde kann auf Antrag der Jagdgenossenschaft einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk in mehrere selbständige Jagdbezirke teilen, wobei eine Teilung in Wald- und Feldjagd zulässig ist

D

die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in Wald- und Feldjagden ist nicht zulässig

E

bei Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks bilden die Eigentümer eines jeden Teiles je eine Jagdgenossenschaft