Der im Saarland erteilte unentgeltliche Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit

A

der Unterschrift eines der Pächter

B

der Unterschrift aller Mitpächter oder aller Miteigentümer eines Eigenjagdbezirkes

C

der Genehmigung der Jagdbehörde

D

des Sichtvermerkes der VJS

E

der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters