Der im Saarland erteilte unentgeltliche Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit
der Unterschrift eines der Pächter
der Unterschrift aller Mitpächter oder aller Miteigentümer eines Eigenjagdbezirkes
der Genehmigung der Jagdbehörde
des Sichtvermerkes der VJS
der schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters