Die Aufgaben des Jagdschutzes sind ursprünglich und grundsätzlich im § 23 BJG aufgezählt. Welche Aufgabe stammt darüber hinaus aus dem SJG?
der Schutz des Wildes vor Wilderern
der Schutz des Wildes vor Futternot und Wildseuchen
der Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen
die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften
die Sorge für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften