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Die Aufgaben des Jagdschutzes sind ursprünglich und grundsätzlich im § 23 BJG aufgezählt. Welche Aufgabe stammt darüber hinaus aus dem SJG?
A
der Schutz des Wildes vor Wilderern
B
der Schutz des Wildes vor Futternot und Wildseuchen
C
der Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen
D
die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften
E
die Sorge für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften