Wer darf Jagd- und Fanggeräte, Hunde und andere Tiere, die ein Wilderer bei der Tat mit sich geführt hat, abnehmen?
Jagdgäste, wenn sie vom bestätigten Jagdaufseher geführt werden
der Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Revieres
nur der Polizeibeamte
jedermann
niemand