Die Jagd ruht

A

in befriedeten Bezirken und auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören

B

auf stehenden Gewässern

C

auf fließenden Gewässern

D

grundsätzlich in allen Naturschutzgebieten

E

auf allen Feldwegen, auf denen land- und forstwirtschaftlicher Anliegerverkehr erlaubt ist