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Welche Aussage ist richtig?
A
Die Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten ausübt
B
die Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt
C
die Jagderlaubnis bedarf der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Jagdbezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt
D
die Unterschrift des Jagdpächters auf einem Jagderlaubnisschein bedarf immer der öffentlichen Beglaubigung
E
auch im Falle einer Mehrzahl von Pächtern muss ein Jagderlaubnisschein stets nur von einem Pächter unterschrieben werden