Welche Aussage ist richtig?

A

Die Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten ausübt

B

die Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt

C

die Jagderlaubnis bedarf der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Jagdbezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt

D

die Unterschrift des Jagdpächters auf einem Jagderlaubnisschein bedarf immer der öffentlichen Beglaubigung

E

auch im Falle einer Mehrzahl von Pächtern muss ein Jagderlaubnisschein stets nur von einem Pächter unterschrieben werden