Welche Aussage ist richtig?
Die Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten ausübt
die Jagderlaubnis bedarf nur dann der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des für den Bezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt
die Jagderlaubnis bedarf der Schriftform, sofern der Jagdgast die Jagd ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder des für den Jagdbezirk bestätigten Jagdaufsehers ausübt
die Unterschrift des Jagdpächters auf einem Jagderlaubnisschein bedarf immer der öffentlichen Beglaubigung
auch im Falle einer Mehrzahl von Pächtern muss ein Jagderlaubnisschein stets nur von einem Pächter unterschrieben werden