Welche Aussage ist falsch?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt
in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Zwangsmitgliedschaft
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts
die gesetzliche Unfallversicherung umfasst alle Unternehmen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, die private Eigenjagd und Pachtjagd gilt als Unternehmen in diesem Sinne
zuständiger Träger für den Jagdbereich ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft