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Welche Aussage ist falsch? Zu den befriedeten Bezirken gehören immer
A
Gebäude, Hofräume und die unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hausgärten
B
Friedhöfe
C
Zoos und angezeigte Tiergehege gemäß §§ 42 und 43 des Bundesnaturschutzgesetzes
D
Bundesautobahnen
E
öffentliche Anlagen