Welche Aussage ist falsch? Zu den befriedeten Bezirken gehören immer

A

Gebäude, Hofräume und die unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hausgärten

B

Friedhöfe

C

Zoos und angezeigte Tiergehege gemäß §§ 42 und 43 des Bundesnaturschutzgesetzes

D

Bundesautobahnen

E

öffentliche Anlagen