Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zugelassen
die Verabreichung von Arzneimitteln
die Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper
die Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse
die Verabreichung von Gebärhilfen
die Verabreichung von Salz in der Form von Salzlecken