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Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zugelassen
A
die Verabreichung von Arzneimitteln
B
die Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper
C
die Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse
D
die Verabreichung von Gebärhilfen
E
die Verabreichung von Salz in der Form von Salzlecken