Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zugelassen

A

die Verabreichung von Arzneimitteln

B

die Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper

C

die Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse

D

die Verabreichung von Gebärhilfen

E

die Verabreichung von Salz in der Form von Salzlecken