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Welche Vorschrift entstammt den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“)?
A
Die Treiber müssen fest, zweckmäßig und regendicht gekleidet sein
B
zu ihrer Sicherheit ist das Tragen besonders dicker Elchlederhosen und schusssicherer Westen vorgeschrieben
C
aus Sicherheitsgründen hat jede Treibergruppe mindestens ein Handy mitzuführen
D
bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar beteiligten deutlich von der Umgebung abheben
E
wenn das Vorkommen von Sauen erwartet wird, muss jeder Treiber zum Selbstschutz eine kalte Waffe mitführen