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In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen: Bei einem Hund von bis zu 50 cm Widerristhöhe mindestens
In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen: Bei einem Hund von bis zu 50 cm Widerristhöhe mindestens