Welche Mindesthöhe muss ein Zaun aufweisen, der unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Wildschadens durch Rehwild an den Forstkulturen ausreicht, die durch das Einbringen anderer, als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind?

A

0,80 m

B

1,00 m

C

1,20 m

D

1,50 m

E

1,80 m