Welche Aussage über den Artenschutz in Deutschland ist falsch?
Das Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet zwischen allgemein geschützten Arten, besonders geschützten Arten und streng geschützten Arten
es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten
bei den streng geschützten Arten handelt es sich ausschließlich um ausgestorbene Arten
es ist verboten, wildlebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten
es ist verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören