Sie entdecken bei einem Reviergang eine Ringelnatter. Wie verhalten Sie sich?
Ich beobachte das Tier aus größerer Entfernung und alarmiere sofort den Grundstückseigentümer (Landwirt), damit er das Tier beseitigen und so sein Weidevieh schützen kann
ich informiere umgehend die Untere Naturschutzbehörde, damit diese alle Maßnahmen zum Fang des Tieres einleiten kann
aufgrund der Tatsache, dass von der Ringelnatter eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, darf ich das Tier töten (Notstand)
ich erfreue mich am Anblick eines solch seltenen und unter besonderem Schutz stehenden Amphibiums und entferne mich behutsam
ich erfreue mich am Anblick eines solch seltenen und unter besonderem Schutz stehenden Reptils und entferne mich behutsam