Bei welcher der nachgenannten Anpflanzungen haftet der Jagdausübungsberechtigte nur dann, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvorrichtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?
Maisacker
Kartoffelacker
Forstkultur mit Hauptbaumarten
Baumschule
Weizenacker