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Tiergehege müssen
A
von der Unteren Jagdbehörde genehmigt werden
B
von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden
C
von der Obersten Naturschutzbehörde genehmigt werden
D
bei der Obersten Naturschutzbehörde angezeigt werden
E
weder genehmigt, noch angezeigt werden