Wer ist im Saarland dafür zuständig, durch Verordnung Teile von Natur und Landschaft zum Naturschutzgebiet zu erklären?
Die Oberste Naturschutzbehörde
die Untere Naturschutzbehörde
die Oberste Forstbehörde
die für das Gebiet zuständige Gemeinde
der Landesbeauftragte für Naturschutz