Ist die Umwandlung von Wald-, Wiesen- und Ackerflächen in eine andere Nutzungsart dem Eigentümer freigestellt?
Die Umwandlung in die ökologisch bedeutsamere Nutzungsform ist freigestellt, umgekehrt verboten. Wald muss also Wald bleiben, Grünland darf nicht zu Ackerland werden.