Was ist lt. Naturschutzgesetz das Ziel des Naturschutzes?
Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur nachhaltig gesichert sind.