Welche Festlegungen gelten im Jagdschutz für Hunde und Hauskatzen?
Streunende Katzen dürfen in einer Entfernung ab 300 Meter vom nächsten Haus geschossen werden, Hunde im Jagdrevier, wenn sie sich der Einwirkung ihres Führers entzogen haben. Die Abschusserlaubnis betrifft nicht Jagd-, Polizei-, Hirten- und Blindenhunde, wenn sie als solche kenntlich sind