Welche Besonderheiten gelten für den Jugendjagdschein?
Der Jugendjagdschein wird nach bestandener Jägerprüfung und Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt. Er berechtigt zur Jagd in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von ihm beauftragten Person. Sie müssen jagdlich erfahren sein. Er berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Jäger.