Welche Regelung gilt in Sachsen für die Abhaltung von Gesellschaftsjagden an Sonn- und Feiertagen?
Sie sind nach dem Sächsischen Jagdgesetz ausdrücklich untersagt
Sie dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde stattfinden
Gesellschaftsjagden an gesetzlichen Feiertagen sind bundesweit verboten
Sie sind zulässig, solange dadurch die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt wird