An einem Fuchsbau gelingt es Ihnen, das komplette Geheck von 6 Jungfüchsen zu erlegen. Dürfen Sie danach auch den Rüden und die Fähe strecken?
Das Erlegen der Elterntiere ist erst erlaubt, wenn die Jungfüchse das Geheck vollständig verlassen haben.
In Sachsen gilt für Fuchsfähen ein Erlegungsverbot vom 1. April bis zum 30. Juni.
Da Rüden an der Jungenaufzucht nicht beteiligt sind, dürfen sie bereits vor der Erlegung des Gehecks gestreckt werden.
Ja, das ist gestattet.